Richtlinien zur Verwendung von Mitteln

 

Über die Verwendung von Mitteln aus Beiträgen, Spenden und Sponsor- sowie Werbeverträgen, die dem Förderverein für seine Arbeit zur Verfügung gestellten werden, ist der Vorstand verantwortlich. Dabei sind die folgenden Regelungen zu berücksichtigen:

 

1.        Die zur Verfügung gestellten Mittel kommen grundsätzlich allen Kindern in allen Gruppen in gleichem Maße zugute. Für Einzelförderungen („Stipendien“) gelten gesonderte Regelungen.

2.        Primäre Nutzungszwecke sind

-        Reduzierung von Trainings- und Regattabetreuungskosten (Satzung § 2, Nr. 1 und 2)

-        Finanzierung zusätzlicher Angebote mit besonderem sportlichem Nutzen (Satzung § 2, Nr. 1 und 2)

-        kind- und jugendgerechte Ergänzungsveranstaltungen (Satzung § 2, Nr.7)

3.     Die notwendigen Kriterien zur Anwendung einer Einzelförderung und deren Höhe legt der Vorstand fest. Wird eine Einzelförderung („Stipendium“) durch den Vorstand bewilligt, sollen die betroffenen Sponsoren informiert werden.

4.     Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Trainern, die vom Förderverein finanziell unterstützt werden, müssen dem Vereinszweck dienen. Über dazu bereitgestellte Mittel aus Spenden und Sponsoren- sowie Werbeverträgen entscheidet der Vorstand. Sie dürfen per Anno 20 % der Gesamtsumme der Spenden- und Sponsorenmittel nicht überschreiten. Nach einer Fort- bzw. Weiterbildung, die über den Verein finanziert oder bezuschusst wird, muss der Trainer mindestens noch für zwei Jahre zur Verfügung stehen. Ansonsten sind die Mittel dem Verein vom Trainer zu erstatten.

5.     Kosten für Verwaltungsaufwand des Vereins sowie für Akquisition von Spendern und Sponsoren werden ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge finanziert.

6.     Sponsoren haben auch die Möglichkeit, zweckgebunden zu spenden.

  Witten, den 10.02.2002

 

Die Richtlinien sind auch als Download in unserer download area erhältlich.

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